Betriebswirt/-in (Prüfung)

Zulassung zur Prüfung

Gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Betriebswirt/-in nach dem Berufsbildungsgesetz ist zur Prüfung zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder
  • eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis im Sinn der Nummer 2 muss in Tätigkeiten abgeleistet worden sein, die der beruflichen Qualifikation eines/einer Geprüften Betriebswirt/-in nach § 1 dienlich sind.


Anmeldung

Frühjahr    2. Januar
Herbst       1. Juli 

Die Anmeldung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter. Sie erhalten auf der Seite alle wichtigen Informationen zum Ablauf. 

Gebührentarif (pdf)


Termine

Schriftliche Prüfungstermine VO 2020    

Termine unter Vorbehalt:Herbst 2024 Frühjahr 2025Herbst 2025
Abgabe Thema Projektarbeit:49. KW25. KW51. KW
Ergebnismitteilung SP:06. KW31. KW06. KW
Fachgespräch:08. KW34. KW08. KW
Bekanntgabe Thema Projektarbeit:08. KW34. KW08. KW
Fachgespräch Projektarbeit:21. KW48. KW21. KW


Weitere Informationen

Leitlinie zur Erstellung von Projektarbeiten (pdf)

Blankoformular Projektthema (pdf)

Profil

Strukturierung (VO 2006) (pdf)

Prüfungsordnung

Verordnung 2020 (pdf)